SYGNIS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


SYGNIS AG

19.02.2015 18:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Genetrix S.L., Tres Cantos, Spanien & die Genetrix Life Sciences A.B.,
Uppsala, Schweden haben uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 16.02.2015 im
Zusammenhang mit der Überschreitung der 30%-Schwelle vom 20.01.2015
darüber informiert, dass

1. die Mitteilungspflichtigen weiterhin ein langfristiges strategisches
Engagement beim Emittenten anstreben und nicht an der Erzielung
kurzfristiger Handelsgewinne interessiert sind.

2. sie derzeit keine konkreten Pläne haben, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen, aber grundsätzlich an einer Weiterentwicklung der SYGNIS AG
interessiert sind, weshalb sie sich bietende strategische Optionen, die das
Unternehmen und oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüfen
und dabei ggf. auch Änderungen der eigenen Beteiligung sowie - im Falle
sich bietender Gelegenheiten - ggf. auch Zukäufe abwägen werden.
3. sie mit Frau Dr. Cristina Garmendia und Herrn Pedro-Agustin del Castillo
Machado zwei Mitglieder des Aufsichtsrates und den CEO der SYGNIS AG Frau
Pilar de la Huerta stellen und darüber hinaus die mit der gemeldeten
Beteiligung verbundenen Einflussnahme Möglichkeiten auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten wahrnehmen
möchten.
4. sie derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, anstreben, wobei auch hier
gilt, dass sie grundsätzlich an einer Weiterentwicklung der SYGNIS AG
interessiert sind, weshalb sie sich bietende strategische Optionen, die das
Unternehmen und oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüfen
und dabei ggf. auch Änderungen der Kapitalstruktur abwägen werden. In Bezug
auf den Erwerb der Stimmrechte teilen wir gemäß §27a (1) Satz 4 WpHG mit,
dass einen Finanzierung nicht erforderlich war, da der Erwerb der
Stimmrechte aus der Rückführung eines im Rahmen der kürzlich durchgeführten
Kapitalerhöhung, die am 8. Januar in das Handelsregister eingetragen wurde,
ausgereichten Wertpapierdarlehens resultierte.



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69120 Heidelberg
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