Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 17 MAR

2invest AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf und berichtet über Reinvermögen

Heidelberg, Deutschland, 5. Juni 2024, [15:05] – Der Vorstand der 2invest AG, Heidelberg, ISIN DE000A3H3L44, hat heute den Beschluss (nachfolgend der „Aktienrückkaufbeschluss“) gefasst, bis zu 574.815 Stück eigene Aktien (entsprechend rund 10% des Grundkapitals) der 2invest AG im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 9,49 EUR je auf den Namen lautende Stückaktie der 2invest AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR erfolgen.

Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden demnächst im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://2invest-ag.com/ veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 2020, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Zeitraum bis zum 16. Juni 2025 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 17. Juni 2020 erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Aktuell hält die 2invest AG keine eigenen Aktien.

Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der 2invest AG zum 31. Mai 2024 mit rd. 117,8 Mio. Euro festgestellt. Auf Basis von 5.748.154 ausgegebenen Aktien ergibt sich ein Reinvermögen je Aktie von rd. 20,30 Euro. Das Reinvermögen beinhaltet als größten Wert die rund 30%ige Beteiligung an der 4basebio PLC, UK, mit einem Wert von rd. 60,3 Mio. EUR per 31. Mai 2024 bei einem Kurs von 14,00 GBP je Aktie, was mit rd. 51% des Reinvermögens ein wesentliches Klumpenrisiko darstellt. Die 4basebio PLC Aktie ist in den letzten 6 Monate von 6,60 EUR je Aktie auf über 16,40 EUR je Aktie, damit rund 148% gestiegen und birgt dementsprechend ein hohes Schwankungsrisiko.

Das Reinvermögen der 2invest AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten und zum Stichtag gebildeten Rückstellungen. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Auf Basis des Eigenkapitals der Gesellschaft nach HGB zum 31. Mai 2024 von rd. 60,8 Mio. EUR entspricht der Wert je Aktie rund 10,59 EUR.

*** Ende der Ad-hoc-Mitteilung***

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

2invest AG

Hansjörg Plaggemars, Vorstand
Email: h.plaggemars@2invest-ag.com
Tel: +49 06221 649 24 80
Email: info@2invest-ag.com