Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heidelberg (pta036/29.04.2021/13:40) – Der Vorstand der 2invest AG (Frankfurt: 2INV; ISIN: DE000A3H3L44; Prime Standard) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien der 2invest AG zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen.

Durch den Wechsel des Börsensegments entfallen die besagten weiteren Zulassungsfolgepflichten. Dazu zählt z.B. die Vorgabe, Transparenzpflichten grundsätzlich auch in englischer Sprache zu erfüllen. Der für die Gesellschaft mit der Börsennotierung verbundene Kostenaufwand reduziert sich dadurch deutlich. Der Segmentwechsel lässt die Zulassung der Aktien der 2invest AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt. Die Handelbarkeit wird nicht eingeschränkt.

Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.

*** Ende der Ad-hoc-Mitteilung***

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

2invest AG

Hansjörg Plaggemars, Vorstand

Email: h.plaggemars@2invest-ag.com

Tel: +49 06221 649240

Email: info@2invest-ag.com

(Ende)

Aussender: 2invest AG

Adresse: Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Hansjörg Plaggemars

Tel.: +49 6221 649 240

E-Mail: info@2invest-ag.com

Website: www.2invest-ag.com

ISIN(s): DE000A3H3L44 (Aktie)

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Tradegate

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20210429036 ]