Widerruf der Zulassung zum Prime Standard (Teilbereich des regulierten Marktes mit erweiterten Zulassungsfolgepflichten)

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Heidelberg (pta019/05.11.2021/14:10) – Die 2invest AG (Frankfurt: 2INV; ISIN: DE000A3H3L44; Prime Standard) gibt bekannt, dass der Widerruf zum Prime Standard mit Ablauf des heutigen Tages wirksam wird. Die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im regulierten Markt (General Standard) erfolgt am 8. November 2021. Es werden keine Einschränkungen beim Handeln mit den Aktien der 2invest AG erwartet.

Durch den Wechsel des Börsensegments entfallen die erweiterten Zulassungsfolgepflichten des Prime Standards. Hierzu zählt unter anderem die Vorgabe Transparenzpflichten grundsätzlich auch in englischer Sprache zu erfüllen. Der für die Gesellschaft mit der Börsennotierung verbundene Kostenaufwand reduziert sich dadurch maßgeblich.

Der Vorstand

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2invest AG

Hansjörg Plaggemars, Vorstand

Tel: +49 06221 64924-80

Email: info@2invest-ag.com

(Ende)

Aussender: 2invest AG

Adresse: Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg

Land: Deutschland

Ansprechpartner: Hansjörg Plaggemars

Tel.: +49 6221 649 2480

E-Mail: info@2invest-ag.com

Website: www.2invest-ag.com

ISIN(s): DE000A3H3L44 (Aktie)

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Tradegate

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20211105019 ]