Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG
Heidelberg (pta048/11.05.2021/15:00) – Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten | |||||
Name: | 2invest AG | ||||
Legal Entity Identifier (LEI): | 391200H5BDEVHMOV3U10 | ||||
Straße, Hausnr: | Ziegelhäuser Landstr. 3 | ||||
PLZ: | 69120 | ||||
Ort: | Heidelberg, Deutschland | ||||
2. Grund der Mitteilung | |||||
Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |||||
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen | |||||
Natürliche Person (Vorname, Nachname): Joseph M. Fernandez | |||||
Geburtsdatum: 28.04.1959 | |||||
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. | |||||
Fernandez Family Trust | |||||
5. Datum der Schwellenberührung | |||||
06.04.2021 | |||||
6. Gesamtstimmrechtsanteile | |||||
Anteil Stimmrechte in % (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente in % (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile in % (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | ||
neu | 4,98 | 0,00 | 4,98 | 5.748.154 | |
letzte Mitteilung | 5,54 | 0 | 5,54 | ||
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen | |||||
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) | |||||
ISIN | absolut direkt (§ 33 WpHG) | absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt in % (§ 33 WpHG) | zugerechnet in % (§ 34 WpHG) | |
DE000A3H3L44 | 62.507 | 223.690 | 1,09 | 3,89 | |
Summe: | 286.197 | 4,98 | |||
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG | |||||
Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % | |
Summe: | |||||
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG | |||||
Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
Summe: | |||||
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen | |||||
Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen | |||||
Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher | ||
Joseph M. Fernandez | |||||
Fernandez Family Trust | 3,89 | ||||
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG | |||||
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) | |||||
Datum der Hauptversammlung: N/A | |||||
10. Sonstige Informationen: | |||||
Datum | |||||
10.05.2021 | |||||
(Ende) |
Aussender: 2invest AG
Adresse: Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Hansjörg Plaggemars
Tel.: +49 6221 649 240
E-Mail: info@2invest-ag.com
Website: www.2invest-ag.com
ISIN(s): DE000A3H3L44 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heidelberg (pta036/29.04.2021/13:40) – Der Vorstand der 2invest AG (Frankfurt: 2INV; ISIN: DE000A3H3L44; Prime Standard) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien der 2invest AG zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen.
Durch den Wechsel des Börsensegments entfallen die besagten weiteren Zulassungsfolgepflichten. Dazu zählt z.B. die Vorgabe, Transparenzpflichten grundsätzlich auch in englischer Sprache zu erfüllen. Der für die Gesellschaft mit der Börsennotierung verbundene Kostenaufwand reduziert sich dadurch deutlich. Der Segmentwechsel lässt die Zulassung der Aktien der 2invest AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt. Die Handelbarkeit wird nicht eingeschränkt.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
*** Ende der Ad-hoc-Mitteilung***
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
2invest AG
Hansjörg Plaggemars, Vorstand
Email: h.plaggemars@2invest-ag.com
Tel: +49 06221 649240
Email: info@2invest-ag.com
(Ende)
Aussender: 2invest AG
Adresse: Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Hansjörg Plaggemars
Tel.: +49 6221 649 240
E-Mail: info@2invest-ag.com
Website: www.2invest-ag.com
ISIN(s): DE000A3H3L44 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114-117 WpHG
Vorabbekanntmachung Finanzberichte gemäß §§ 114-117 WpHG
Heidelberg (pta027/29.04.2021/12:30) – 2invest AG gibt hiermit bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
Bericht: Jahresfinanzbericht 2020
Berichtszeitraum: 01.01.2020 – 31.12.2020
Internet-Veröffentlichung: https://2invest-ag.com/de/finanzberichterstattung/
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2021
(Ende)
Aussender: 2invest AG
Adresse: Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Hansjörg Plaggemars
Tel.: +49 6221 649 240
E-Mail: info@2invest-ag.com
Website: www.2invest-ag.com
ISIN(s): DE000A3H3L44 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Untersagung des Übernahmeangebots der 4basebio AG an die Aktionäre der KROMI Logistik AG
Angebotsverfahren gemäß § 10, 29, 35 WpÜG
Heidelberg (pta051/23.02.2021/17:57) – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 der 4basebio AG das am 20.01.2021 angekündigte Übernahmeangebot der 4basebio AG an die Aktionäre der KROMI Logistik AG untersagt.
Der Tenor und die wesentlichen Gründe werden nachfolgend wiedergegeben:
Das infolge der Veröffentlichung gemäß §§ 34, 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 20.01.2021 zu unterbreitende Übernahmeangebot der 4basebio AG mit Sitz in Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 335706, an die Aktionäre der KROMI Logistik AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98256, wird nach §§ 34, 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG untersagt.
Der Bescheid beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:
I. Sachverhalt
1. Bieterin | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bieterin ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Am 28.01.2021 wurde die von der Hauptversammlung der Bieterin am 03.11.2020 beschlossene Kapitalherabsetzung im Verhältnis 9:1 im Handelsregister der Bieterin eingetragen. Seit diesem Zeitpunkt beträgt das Grundkapital der Bieterin EUR 5.748.154,00 eingeteilt in 5.748.154 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Das von der Kapitalherabsetzung nicht betroffene genehmigte Kapital in Höhe von EUR 25.561.278,00 soll zur Durchführung des Übernahmeangebots in Höhe von maximal EUR 3.248.123,00 ausgenutzt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Aktien der Bieterin sind zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Bis zur Berücksichtigung der Kapitalherabsetzung erfolgt der Handel unter der ISIN DE000A2YN801. Die Umstellung auf die neue ISIN DE000A3H3L44 ist bislang noch nicht erfolgt. In der Vergangenheit fanden die folgenden Handelsaktivitäten in den Aktien der Bieterin am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Parkett- und XETRA-Handel, nachfolgend „Börsenhandel“) statt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(1): | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kein Handel fand am 24.12.2020 und am 31.12.2020 statt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausweislich der Darstellung in der von der Bieterin am 11.02.2021 im Original eingereichten Angebotsunterlage sowie den erfolgten Stimmrechtsmeldungen werden die Aktien der Bieterin wie folgt gehalten (Anzahl und prozentualer Anteil am Grundkapital nach KapitaIherabsetzung): | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Zielgesellschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zielgesellschaft ist die KROMI Logistik AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98256, (nachfolgend „Zielgesellschaft“). Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR4.124.900,00 eingeteilt in 4.124.900 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die Aktien der Zielgesellschaft sind unter der ISIN DEOOOAOKFUJ5 zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die unmittelbaren Beteiligungsverhältnisse an der Zielgesellschaft stellen sich wie folgt dar: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Verfahrensablauf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bieterin veröffentlichte am 20.01.2021 gemäß §§ 34, 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Zielgesellschaft. Eine Kontaktaufnahme der Bieterin mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“) erfolgte im Vorfeld der Veröffentlichung bezogen auf dieses konkrete Übernahmeangebot nicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mit Schreiben vom 27.01.2021 wurde der Bieterin mitgeteilt, dass der gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung gemäß §§ 34, 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG für den maßgeblichen Stichtag 19.01.2021 ermittelte gültige Drei-Monats- Durchschnittskurs der Aktie der Zielgesellschaft EUR 7,33 und der Aktie der Bieterin EUR 1,83 beträgt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Am 11.02.2021 – noch vor Ablauf der vierwöchigen Einreichungsfrist gemäß §§ 34, 14 Abs. 1 Satz 1 WpÜG – übermittelte die Bieterin der BaFin die Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Tauschangebots zum Erwerb aller Aktien der Zielgesellschaft, deren Eingang die BaFin am 12.02.2020 bestätigte (§§ 34, 14Abs. 1 Satz 2 WpÜG). Die Angebotsunterlage sieht als Gegenleistung je 21 neu zu schaffende Aktie der Bieterin (nachfolgend „Tauschaktien“) für jeweils 40 Aktien der Zielgesellschaft vor (Abschnitt 4.1 der Angebotsunterlage) und enthält als (verzichtbare) Bedingung u.a. das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 3.918.656 Aktien der Zielgesellschaft (Abschnitt 5.1 (i) der Angebotsunterlage); dies entspricht 95% plus eine Aktie der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Am 18.02.2021 wurde der Bieterin telefonisch mitgeteilt, welche Punkte der Angebotsunterlage (mit Ausnahme der Anlage 2) Untersagungstatbestände nach §§ 34, 15 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WpÜG erfüllen. Dabei wurde der Bieterin auch aufgezeigt, wo entsprechende Nachbesserungen, auch aus Transparenzgründen, zu erfolgen haben. Insbesondere wurde die Bieterin darauf hingewiesen, dass die Tauschaktien in Anbetracht der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (nachfolgend „OLG“) entwickelten Kriterien | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) nicht liquide i.S.v. § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Noch bevor in einer nachfolgenden Besprechung auf die Anlage 2 zur Angebotsunterlage (Prospektangaben) eingegangen werden konnte, teilte die Bieterin mit, das angekündigte Übernahmeangebot nicht mehr weiter zu verfolgen und erklärte sich mit einer Untersagung einverstanden. Eine entsprechende Ad-hoc-Meldung veröffentlichte die Bieterin noch am gleichen Tag. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Infolgedessen wurde keine überarbeitete Fassung der Angebotsunterlage von der Bieterin bei der BaFin eingereicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
II. Rechtliche Würdigung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Angebot ist nach §§ 34, 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG zu untersagen. Dabei steht der BaFin kein Ermessen zu. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Insbesondere verstoßen die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben zur von der Bieterin angebotenen Gegenleistung offensichtlich gegen die Gegenleistungs-Vorschriften nach § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG), wonach die Tauschaktien liquide sein müssen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Fehlende Liquidität der Tauschaktie | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Gesetz lässt dem Bieter eines Übernahmeangebots in § 31 Abs. 2 WpÜG die Wahl, als Gegenleistung entweder eine Geldleistung in Euro oder liquide, zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Aktien anzubieten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach dem Zweck der Regelung und insbesondere im Vergleich zur alternativen Bargegenleistung ist es für die Liquidität der Tauschaktien entscheidend, dass sich die Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Übernahmeangebot annehmen, von den tauschweise erworbenen Tauschaktien zu angemessenen Konditionen und zeitnah gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro trennen können (zustimmend OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.01.2021 WpÜG 1/20, Noack, Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, § 31 Rn. 57, Süßmann, Angerer/Geibel/Süßmann, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, § 31 Rn. 10, jeweils m.w.N.). Die das Übernahmeangebot annehmenden Aktionäre der Zielgesellschaft sollen wirtschaftlich so gestellt werden, als hätten sie ihre Aktien noch vor der Veröffentlichung der Übernahmeabsicht an der Börse oder an die Bieterin verkauft. Eine angemessene Gegenleistung kann deshalb nur vorliegen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass diese dem Vermögen der das Übernahmeangebot annehmende Aktionäre in voller Höhe – ausgehend von den Maßstäben der Bestimmung der Angemessenheit der Gegenleistung – auch tatsächlich zufließt und für die Aktionäre kurzfristig verfügbar ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Formulierung „liquiden Aktien [ … ] | die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind“ in § 31 Abs. 2 WpÜG enthält zwei eigenständige Tatbestandsmerkmale. Denn die dem Mindestanlegerschutz dienende Beschränkung auf den organisierten Markt in § 31 Abs. 2 WpÜG gewährt noch keine Möglichkeit, einen als angemessen anzusehenden Gegenwert auch kurzfristig zu realisieren. Eine kurzfristige Veräußerung ist nur zu erreichen, wenn die als Gegenleistung angebotenen Aktien auch liquide sind. Das Liquiditätserfordernis ist aber nicht bereits durch die Börsenzulassung (§ 9 BörsZulV) erfüllt. Eine Definition oder nähere Kriterien zum Erfordernis der „Liquidität“ finden sich jedoch weder im WpÜG noch in der dazu ergangenen WpÜG-AngebotsVO. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vor dem Hintergrund des vorgenannten Regelungszwecks ist der Liquiditätsbegriff eigenständig, unabhängig von Liquiditätsbegriffen in anderen Vorschriften und Kontexten zu bestimmen ist. Eine Aktie ist demnach nur dann liquide, wenn sie als Vermögensgegenstand – jeden falls fast – so gut wie ein Geldbetrag in Euro ist, also ohne weiteres und jederzeit – insbesondere zeitnah zu deren Übereignung in Vollzug des Übernahmeangebots – verkauft („liquidiert“) werden kann und bei einem Verkauf an der Börse kurz nach der Übereignung nach regelmäßigem Verlauf davon ausgegangen werden kann, dass die Aktionäre den nach § 31 Abs. 1 Satz 2 WpÜG i. V. m. §§ 3-7 WpÜG-AngebotsVO als angemessen bestimmten Wert der ursprünglich von ihnen gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft erzielen werden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.01.2021 WpÜG 1/20). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Da die Tauschaktien einen Wertersatz und keinen Investitionsersatz darstellen, ist die (ggf. geringe) Liquidität der Aktien der Zielgesellschaft irrelevant für Liquiditätsanforderungen bzgl. der Tauschaktien. Ebenso ist nach dem Verständnis des OLG (Beschluss vom 11.01.2021 WpÜG 1/20) den Gesetzgebungsmaterialien nicht zu entnehmen, dass der Wille des Gesetzgebers darauf gerichtet gewesen wäre, auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, eigene Aktien im Tausch gegen die Aktien eines Zielunternehmens anzubieten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für die konkrete Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „Liquidität“ sind die Kriterien des Art. 22 Abs. 1 der Finanzinstrumente- Aufzeichnungspflicht-DVO (VO [ EG ] Nr. 1287/2006 vom 10.08.2006, ABI. 2006L 241, 1 ff., ehemals MiFiD-VO) heranzuziehen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.01.2021 WpÜG 1/20). Danach verfügt eine Aktie über einen liquiden Markt, wenn 0) sie täglich gehandelt wird, (ii) der Streubesitz nicht weniger als EUR 500 Mio. beträgt und entweder (iii) die durchschnittliche tägliche Zahl der Geschäfte mit dieser Aktie nicht unter 500 liegt oder (iv) der durchschnittliche Tagesumsatz in dieser Aktie nicht unter EUR 2 Mio. liegt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anforderungen des § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG (Handelszulassung und Liquidität) müssen spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit der Gegenleistung erfüllt werden. Daher ist zum Entscheidungszeitpunkt der BaFin eine Prognoseentscheidung zu treffen, ob zeitnah zur Fälligkeit der Gegenleistung auch ein Markt vorhanden ist, der eine Veräußerung der Tauschaktien zu den vorgenannten Bedingungen ermöglicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die für eine Prognose sprechenden Umstände muss die Bieterin detailliert und plausibel in der Angebotsunterlage darlegen. Über diese Angaben hinaus sind für die Prognoseentscheidung auch alle anderen der BaFin innerhalb der Prüfungsfrist zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen, insbesondere die bisherigen Handelsinformationen als Indiz heranzuziehen. Der Betrachtungszeitraum für die historischen Handelsinformationen beginnt dabei drei Monate vor Ankündigung des Übernahmeangebots durch die Bieterin, da dieser Zeitpunkt vom Gesetzgeber auch für die Berechnung des Mindestpreises (§ 31 WpÜG, § 5 WpÜG-AngebotsVÖ) als relevant angesehen wird. Der Betrachtungszeitraum endet so kurz wie praktikabel möglich vor der Entscheidung der BaFin, um auch aktuelle Entwicklungen der Handelsaktivitäten einfließen zu lassen. Im Rahmen der Prognoseentscheidung können im Betrachtungszeitraum erfolgte Kapitalmaßnahmen etc. als Sondereffekte berücksichtigt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Prognoseentscheidung muss nicht schon dann zu Gunsten der Bieterin ausfallen, wenn unsicher bleibt, ob hinreichend Liquidität entsteht. Auch wenn jede Prognoseentscheidung mit Unsicherheiten behaftet ist, widerspräche es einer positiven Liquiditätsprognose, wenn die Liquidität nur unter einer Vielzahl von unsicheren Bedingungen, deren Eintritt die Bieterin in der Angebotsunterlage unterstellt hat, angenommen werden könnte. Insbesondere darf die erforderliche Liquiditätsprognose keine Vollannahme des Angebots unterstellen. Vielmehr müssen die Tauschaktien auch dann liquide sein, wenn nur die Mindestvoraussetzungen für eine Abwicklung des Angebots erfüllt werden. In diesem Fall würde es bei nur marginaler Annahme des Angebots zu keiner nennenswerten Veränderung bei der Höhe des Streubesitzes sowie beim durchschnittlichen täglichen Volumen des Börsenhandels und bei der Transaktionsanzahl kommen. Das Erreichen der Mindestannahmeschwelle hätte für die Liquiditätsprognose nur dann unterstellt werden können, wenn diese Bedingung unverzichtbar gewesen wäre. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Hinblick auf die Tauschaktien ergibt sich danach folgende Liquiditätsprognose: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kein Börsenhandel fand am 24.12.2020 und am 31.12.2020 statt. Dies wird als Sondereffekt aufgrund Heiligabend/Silvester bei der Prognose ausgeblendet, so dass nach Abwicklung des Angebots ein börsentäglicher Handel prognostiziert wird. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei der Berechnung des Streubesitzvolumens wurden die dem Streubesitz zuzurechnenden Aktien der Bieterin mit dem von der BaFin mitgeteilten Drei-Monats-Durchschnittskurs angesetzt. Die Kapitalherabsetzung wurde dabei im Verhältnis 9:1 berücksichtigt (EUR 1,83 x 9 = EUR 16,47). Weitere Sondereffekte, insb. die bei der Bieterin erfolgte Abspaltung sowie die abweichende Gewinnanteilsberechtigung der Tauschaktien, wurden vorliegend aus Vereinfachungsgründen bei der Liquiditätsprognose nicht berücksichtigt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Prognose ergibt, dass die Tauschaktien mit Ausnahme des börsentäglichen Handels keine der gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG an liquide Aktien zu stellenden Anforderungen erfüllen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Offensichtlichkeit des Verstoßes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Angebot ist nach §§ 34, 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG zu untersagen, da der Verstoß gegen die Liquiditätsanforderungen gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG offensichtlich ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Offensichtlich ist jeder Verstoß, den die BaFin innerhalb der Prüfungsfrist objektiv erkennen kann, unabhängig von der Erkenntnisquelle und der Schwere des Verstoßes (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.01.2021 WpÜG 1/20). Das Kriterium der Offensichtlichkeit begrenzt aus praktischen Gründen wegen des kurzen Prüfungszeitraums die Prüfungspflichten der BaFin, es führt aber nicht zu einer materiellen Beschränkung der UntersagungsmögIichkeiten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Keine Fristverlängerung nach §§ 34, 14 Abs. 2 Satz 3 WpÜG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BaFin kann die Prüfungsfrist von zehn Werktagen um bis zu fünf Werktage verlängern, wenn ansonsten die Angebotsunterlage nach §§ 34, 15 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 zu untersagen ist. Vor dem Hintergrund des übernahmerechtlichen Beschleunigungsgebots (§ 3 Abs. 4 WpÜG) ist eine derartige Fristverlängerung jedoch nur dann angezeigt, wenn die festgestellten Beanstandungen innerhalb einer nach §§ 34, 14 Abs. 2 Satz 3 WpÜG zu bestimmenden Nachfrist zu beheben wären. Es sind keinerlei tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die eine von der oben getroffenen Liquiditätsprognose abweichende Beurteilung innerhalb der kommenden fünf Werktage möglich erscheinen lassen. Vielmehr hat die Bieterin durch ihre Ad-hoc-Meldung vom 18.02.2021 zu erkennen gegeben, dass sie das Übernahmeangebot nicht weiterverfolgt und somit auch keine neue Fassung der Angebotsunterlage einreichen wird, die den Anforderungen des WpÜG genügt. Eine Verlängerung der Prüfungsfrist gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 Satz 3 WpÜG war deshalb nicht angezeigt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Angebotsverfahren ist somit nac h§§ 34, 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG durch den Erlass einer Untersagungsverfügung zu beenden. Die mit der Veröffentlichung gemäß §§ 34, 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG für die Bieterin ausgelöste Pflicht zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG besteht infolge dieser Untersagung nicht mehr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fußnoten: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(1) anhand der Meldedaten, die an die BaFin gemeldet bzw. übermittelt wurden nach Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABI. L 173 vom 12.6.2014, S. 84; L 6 vom 10.1.2015, S. 6; L 270 vom 15.10.2015, S. 4), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2016/1033 (ABI. L 175vom 30.6.2016, S. 1) geändert worden ist, oder nach § 22 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) Beschluss vom 11.01.2021 WpÜG 1/20 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Art der Bekanntmachung: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes (§ 10 Abs. 1,29 WpÜG) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bieter-Gesellschaft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4basebio AG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ziegelhäuser Landstr. 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
69120 Heidelberg | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zielgesellschaft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KROMI Logistik AG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DE000A0KFUJ5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angaben zur Veröffentlichung: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tag der Entscheidung: 20.01.2021 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebotsunterlage im Internet: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
http://4basebioag.com/de/investment-case/kromi-uebernahmeangebot | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Höhe des Stimmrechtsanteils: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
0,00% | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(Ende) |
Aussender: 4basebio AG
Adresse: Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Robert Mayer
Tel.: +49 171 3876540
E-Mail: r.mayer@4basebioag.com
Website: 4basebioag.com
ISIN(s): DE000A0KFUJ5 (Zielgesellschaft), DE000A2YN801 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Umsetzung der Zusammenlegung von Aktien der 4basebio AG
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidelberg (pta006/22.02.2021/07:30) – Die 4basebio AG gibt weitere Einzelheiten zur bevorstehenden Zusammenlegung von Aktien bekannt. Die außerordentliche Hauptversammlung der 4basebio AG hat am 3. November 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 51.733.386,00 eingeteilt in 51.733.386 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 45.985.232,00 auf EUR 5.748.154,00 herabzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG von EUR 51.733.386,00 um EUR 45.985.232,00 auf EUR 5.748.154,00 im Verhältnis 9:1 (in Worten: neun zu eins) zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in die freie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB herabgesetzt. Eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgt nicht.
Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils neun auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von neun zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 33 5706 am 28. Januar 2021 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden. Seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt und in Höhe von nunmehr EUR 5.748.154,00 in 5.748.154 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.
Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 02. März 2021 (Record-date) die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 9 : 1 zusammengelegt. Für je neun (9) auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der 4basebio AG eine (1) neue konvertierte nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (ISIN DE000A3H3L44 / WKN A3H 3L4).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch neun (9) teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen bzw. Teilrechte (ISIN DE000A3H3LP3 / WKN A3H 3LP) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsantrag voraus.
Die konvertierten Stückaktien der 4basebio AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der 4basebio AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 26. Februar 2021 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstages. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 01. März 2021 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.
Die Aktionäre der 4basebio AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 15. März 2021 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A3H3LP3 / WKN A3H 3LP) bemühen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein börslicher Handel der Aktienspitzen ist nicht vorgesehen.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Über die 4basebio AG:
Die 4basebio AG (Umbenennung in 2invest AG durch die Hauptversammlung am 28.01.2021 beschlossen) ist eine börsennotierte Gesellschaft, die Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere – aber nicht ausschließlich – im Bereich der Biotechnologie-, Life Science- und IT Branche im In- und Ausland erwirbt, hält, verwaltet und veräußert.
Es sind auch weltweite Investments oder Investments in nicht-börsennotierte Unternehmen oder Finanzinstrumente möglich. Die Investitionsentscheidungen werden basierend auf attraktiven Chance-Risiko-Profilen getroffen. Dabei steht die Erzielung einer risikoadäquaten, langfristigen Gesamtrendite im Vordergrund. Die Gesellschaft ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (Ticker: 2INV; ISIN: DE000A2YN801). Mehr Informationen: www.4basebioag.com
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
4basebio AG
Hansjörg Plaggemars
Vorstand
Email: h.plaggemars@4basebioag.com
Dr. Robert Mayer, Manager IR
Tel: +49 171 3876540
Email: r.mayer@4basebioag.com
# # # Diese Publikation dient nur zur Information und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Einige in dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen, die sich weder auf nachgewiesene finanzielle Ergebnisse noch andere historische Daten beziehen, sollten als zukunftsgerichtet betrachtet werden, d. h. solche Aussagen sind hauptsächlich Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Trends, Pläne oder Ziele. Diese Aussagen sind nicht als Gesamtgarantien zu betrachten, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und von anderen Faktoren beeinflusst werden können, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Pläne und Ziele der 4basebio AG stark vor den festgestellten Schlussfolgerungen oder implizierten Vorhersagen, die in solchen Aussagen enthalten sind, abweichen können. 4basebio verpflichtet sich nicht, diese Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ergebnisse oder aus anderen Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten. # #
(Ende)
Aussender: 4basebio AG
Adresse: Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg
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KROMI Übernahmeangebot wird nicht weiterverfolgt
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heidelberg (pta036/18.02.2021/17:38) – Die 4basebio AG hat heute beschlossen, das Übernahmeangebot an die Aktionäre der KROMI Logistik AG nicht mehr weiter zu verfolgen. Eine Angebotsunterlage der 4basebio AG an die Aktionäre der KROMI Logistik AG wird deshalb nicht veröffentlicht werden.
Der 4basebio AG wurde heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) im Rahmen einer Anhörung des Angebotsverfahrens mitgeteilt, dass die von ihr als Tauschaktie angebotenen Aktien der 4basebio AG nicht als liquide Aktien im Sinne des WpÜG angesehen werden. Die BaFin bezieht sich hinsichtlich der Voraussetzungen für die Liquidität der zum Tausch angebotenen Aktien auf einen Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 11. Januar 2021. Das Gericht schließt sich darin einer Auffassung an, wonach u.a. in der angebotenen Aktiengattung ein Streubesitz mit einer Marktkapitalisierung von wenigstens EUR 500 Mio. vorhanden sein muss. Die 4basebio AG wird die darin genannten Voraussetzungen für die Liquidität ihrer Aktien ebenso wie nach Einschätzung der Gesellschaft die meisten börsennotierten Gesellschaften nicht erfüllen können.
Die 4basebio AG hatte die Angebotsunterlage an die Aktionäre der KROMI Logistik AG am 11. Februar 2021 eingereicht. Nach Ablauf der 10tägigen Prüffrist erwartet die Gesellschaft nun auf Basis der Anhörung eine Untersagungsverfügung der BaFin bezogen auf die Veröffentlichung einer Angebotsunterlage an die Aktionäre der KROMI Logistik AG und hat sich daher heute dazu entschlossen das Übernahmeangebot nicht weiterzuverfolgen um weitere Kosten zu vermeiden.
Über die 4basebio AG:
Die 4basebio AG (Umbenennung in 2invest AG durch die Hauptversammlung am 28.01.2021 beschlossen) ist eine börsennotierte Gesellschaft, die Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere – aber nicht ausschließlich – im Bereich der Biotechnologie-, Life Science- und IT Branche im In- und Ausland erwirbt, hält, verwaltet und veräußert.
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Vorläufiges Jahresergebnis zum 31.12.2020
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heidelberg (pta026/10.02.2021/15:32) – Die 4basebio AG (Frankfurt: 2INV; ISIN: DE000A2YN801; Prime Standard), hat ihr Geschäftsjahr 2020 (01.01.2020 bis 31.12.2020) mit einem voraussichtlichen Jahresüberschuss (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von 55.075 TEUR (Vorjahr: -32.832 TEUR) abgeschlossen.
Das vorläufige Jahresergebnis beinhaltet sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 68.351 TEUR (Vorjahr: 9 TEUR) sowie Personalaufwand in Höhe von 233 TEUR (Vorjahr: 274 TEUR), sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 2.162 TEUR (Vorjahr: 1.800 TEUR), Abschreibungen von 9.715 TEUR (Vorjahr: 31.610 TEUR) und ein Finanzergebnis von -1.129 TEUR (Vorjahr: 643 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen (66.863 TEUR) Erträge aus der Abcam-Transaktion. Die 4basebio AG (damals noch: Expedeon AG) hat mit Kaufvertrag vom 11. November 2019 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2020 ihre Geschäftsbereiche Immunologie- und Proteomik zu einem Kaufpreis von EUR 120 Mio. in bar an die Abcam plc (Cambridge, Großbritannien) sowie deren Tochtergesellschaft Abcam Inc. (Cambridge, MA, USA) veräußert (die „Abcam-Transaktion“). Die Abcam-Transaktion beinhaltete den Verkauf und die Übertragung aller Gesellschaftsanteile an der Expedeon Holdings Ltd. (Cambridge, Großbritannien) an die Abcam plc sowie bestimmter Vermögensgegenstände der Tochtergesellschaft Expedeon Inc. (San Diego, CA, USA) an die Abcam Inc.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Rechts und Beratungskosten (765 TEUR), Buchhaltungs- und Prüfungskosten (382 TEUR) Sowie Kosten der Kapitalmarktkommunikation (343 TEUR). Das Finanzergebnis beträgt -1.129 TEUR.
Die vorläufige Bilanz zum 31.12.2020 nach HGB weist ein Eigenkapital in Höhe von 84.757 TEUR (Vorjahr: 45.991 TEUR) aus.
Die 4basebio AG hat das gesamte nach der Abcam-Transaktion verbliebene operative Geschäft der 4basebio AG-Gruppe, namentlich die Geschäftsbereiche Genomik und DNA-Herstellung, die durch die hundertprozentigen Tochtergesellschaften 4basebio S.L.U. und 4basebio LTD betrieben wurden (zusammen das „Genomik & DNA-Geschäft“), durch Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile an der 4basebio S.L.U. und der 4basebio LTD im Wege der Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz (Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG) auf die zu diesem Zweck erworbene bisher nicht operativ tätige 4basebio SE übertragen (die „Abspaltung“). Noch vor der Abspaltung hat die 4basebio AG zwecks Stärkung des jeweiligen Eigenkapitals der abgespaltenen Tochtergesellschaften bei der 4basebio LTD eine Kapitalerhöhung durch Bareinlage in Höhe von rd. EUR 8,1 Mio. gegen Ausgabe der neuen 4basebio LTD-Anteile durchgeführt und eine Zuzahlung von rd. EUR 13,1 Mio. in die Kapitalrücklage der 4basebio S.L.U. vorgenommen.
Ferner hat die 4basebio AG vor Wirksamwerden der Abspaltung eine Kapitalerhöhung gegen Leistung einer Bareinlage in Höhe von rd. EUR 4,3 Mio. bei der 4basebio SE durchgeführt. Nach der Barkapitalerhöhung hielt die 4basebio AG insgesamt 3.695.242 Aktien an der 4basebio SE. Zur Durchführung der Abspaltung hat die 4basebio SE ihr Grundkapital von dann EUR 3.695.242 um weitere EUR 8.622.231 auf EUR 12.317.473 durch Ausgabe von weiteren 8.622.231 auf den Namen lautenden Stückaktien erhöht, die den Aktionären der 4basebio AG als Gegenleistung für die Übertragung des Genomik & DNA-Geschäfts zugeteilt wurden. Die 4basebio AG hält somit nach der Abspaltung eine unmittelbare Minderheitsbeteiligung an der künftig börsennotierten 4basebio SE mit einem Anteil von insgesamt rd. 30 % des Grundkapitals. Die übrigen Aktionäre halten rd. 70% der Aktien der 4basebio SE.
Unverzüglich nach Wirksamwerden der Abspaltung wurde der Sitz der 4basebio SE nach Cambridge, England, Vereinigtes Königreich verlegt und firmiert nun unter 4basebio UK Societas. Die Aktien der 4basebio UK Societas sollen am 17. Februar 2021 zum Börsenhandel an der Londoner Börse (Segment Alternative Investment Market) zugelassen werden.
Dementsprechend beinhaltet die Bilanz zum 31. Dezember 2021 nunmehr nur noch eine rund 30%-ige Beteiligung an der 4basebio UK Societas und kein operatives Geschäft mehr.
Das genannte vorläufige Ergebnis beruht auf der vom Vorstand am 10. Februar 2021 vorgenommenen vorläufigen Bewertung des abgelaufenen Geschäftsjahrs 2020. Die in dieser Mitteilung genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des Jahresabschlusses, der Abschlussprüfung und der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.
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Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
Gesamtstimmrechte gemäß § 41 WpHG
Heidelberg (pta021/03.02.2021/16:00) – Veröffentlichung
1. Angaben zum Emittenten |
4basebio AG |
Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg, Deutschland |
2. Art der Kapitalmaßnahme |
Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) |
Stand zum / Datum der Wirksamkeit: 28.01.2021 |
3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte |
5748154 |
(Ende) |
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Weitere Abwicklung der Abspaltung
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidelberg (pta036/29.01.2021/17:45) – Die 4basebio AG (künftig 2invest AG; Frankfurt: 2INV; ISIN: DE000A2YN801; Prime Standard) teilt mit, dass zwischenzeitlich die Sitzverlegung der 4basebio SE durch Eintragung im Companies House von England und Wales am 22. Dezember 2020 wirksam geworden ist und diese Gesellschaft als 4basebio UK Societas (4basebio UK) unter der Nummer SE000143 im Companies House eingetragen ist.
Als Gegenleistung für die Übertragung des abgespaltenen Vermögens auf die 4basebio UK erhalten die Aktionäre der 4basebio AG nach Maßgabe ihrer bisherigen Beteiligung für je sechs 4basebio AG-Aktien eine Aktie der 4basebio UK (ISIN: GB00BLD8ZL39). Insgesamt werden an die Aktionäre der 4basebio AG 8.622.231 Aktien der 4basebio UK gewährt.
Da sämtliche Aktien der 4basebio AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung Aktien nichts zu veranlassen.
Die börsentechnische Abtrennung der 4basebio UK-Aktien von den 4basebio AG-Aktien erfolgt am 3. Februar 2021 („Ex Tag“). Handel und Notierung der Aktien im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) sowie im Freiverkehr an allen anderen deutschen Wertpapierbörsen erfolgt somit ab dem 3. Februar 2021 „ex Abspaltung“. Die Zuteilung der 4basebio UK-Aktien für die berechtigten 4basebio AG-Aktionäre mittels Depotgutschrift wird für den 11. Februar 2021 erwartet. Eine entsprechende Zuteilungsbekanntmachung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Aufnahme des Börsenhandels für die auf den Namen lautenden 4basebio UK-Aktien, welche über Euroclear im CREST Clearing System aufgenommen werden, erfolgt voraussichtlich am 17. Februar 2021 nach Zulassung zum Segment Alternative Investment Market (AIM) der Londoner Börse.
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4basebio berichtet über Ergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung 2021
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidelberg (pta033/28.01.2021/17:15) – Die 4basebio AG (Frankfurt: 4BSB; ISIN: DE000A2YN801; Prime Standard) gibt die Ergebnisse ihrer heutigen außerordentlichen Hauptversammlung bekannt. Die Aktionäre der Gesellschaft haben allen Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat, die im Bundesanzeiger am 05. Januar 2021 veröffentlicht wurden, mit großer Mehrheit zugestimmt.
Das Unternehmen hat die heutige außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Stimmrechtsvertreter (Online-HV) durchgeführt, wie dies vom deutschen Gesetzgeber mit Blick auf die Corona-Pandemie ermöglicht wurde. Die registrierte Aktionäre konnten ihre Stimmrechte vor und während der Hauptversammlung per Briefwahl oder Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Fragen konnten bis zwei Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden oder während der Generaldebatte mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Hauptversammlung konnte von angemeldeten Aktionären online in Ton und Bild verfolgt werden.
Weitere Informationen zur außerordentlichen Hauptversammlung einschließlich der detaillierten Abstimmungsergebnisse sowie die Vorstandspräsentation werden im Nachgang der Veranstaltung auf der Seite der außerordentlichen Hauptversammlung 2021 der 4basebio AG veröffentlicht unter:
https://investors.4basebio.com/de/ausserordentliche-hauptversammlung-2021/
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Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG
Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1 WpHG
Heidelberg (pta016/27.01.2021/10:00) – Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Stimmrechtsmitteilung
1. Angaben zum Emittenten | |||||
Name: | 4basebio AG | ||||
Legal Entity Identifier (LEI): | 391200H5BDEVHMOV3U10 | ||||
Straße, Hausnr: | Waldhofer Str. 102 | ||||
PLZ: | 69123 | ||||
Ort: | Heidelberg, Deutschland | ||||
2. Grund der Mitteilung | |||||
freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens | |||||
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen | |||||
Natürliche Person (Vorname, Nachname): Wilhelm K. T. Zours | |||||
Geburtsdatum: 1961-07-28 | |||||
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. | |||||
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | |||||
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | |||||
SPARTA AG | |||||
5. Datum der Schwellenberührung | |||||
22.01.2021 | |||||
6. Gesamtstimmrechtsanteile | |||||
Anteil Stimmrechte in % (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente in % (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile in % (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG | ||
neu | 46,80 | 0,00 | 46,80 | 51.733.386 | |
letzte Mitteilung | 46,37 | 1,33 | 46,37 | ||
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen | |||||
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) | |||||
ISIN | absolut direkt (§ 33 WpHG) | absolut zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt in % (§ 33 WpHG) | zugerechnet in % (§ 34 WpHG) | |
DE000A2YN801 | 0 | 24.213.618 | 0,00 | 46,80 | |
Summe: | 24.213.618 | 46,80 | |||
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG | |||||
Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % | |
0 | 0,00 | ||||
Summe: | 0 | 0,00 | |||
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG | |||||
Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
0 | 0,00 | ||||
Summe: | 0 | 0,00 | |||
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen | |||||
Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen | |||||
Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher | ||
– Wilhelm K. T. Zours | |||||
– DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft | 46,80 | 46,80 | |||
– VV Beteiligungen Aktiengesellschaft | |||||
– Deutsche Balaton Aktiengesellschaft | 46,80 | 46,80 | |||
– SPARTA AG | 46,80 | 46,80 | |||
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG | |||||
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) | |||||
Datum der Hauptversammlung: N/A | |||||
10. Sonstige Informationen: | |||||
Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und die SPARTA AG sind Partei einer Stimmbindungsvereinbarung (Poolvereinbarung) vom 27. Juli 2020. Aufgrund dieser Vereinbarung werden die von den genannten Gesellschaften unmittelbar gehaltenen Stimmrechte den jeweils anderen der genannten Gesellschaften wechselseitig zugerechnet. | |||||
Datum | |||||
26.01.2021 | |||||
(Ende) |
Aussender: 4basebio AG
Adresse: Waldhofer Str. 102, 69123 Heidelberg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Robert Mayer
Tel.: +49 171 3876540
E-Mail: robert.mayer@4basebio.com
Website: investors.4basebio.com
ISIN(s): DE000A2YN801 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der KROMI Logistik AG
Angebotsverfahren gemäß § 10, 29, 35 WpÜG
Heidelberg (pta032/20.01.2021/16:45) – DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG.
Heute hat die 4basebio AG („4basebio“) beschlossen, sämtlichen Aktionären der KROMI Logistik AG mit Sitz in Hamburg („Kromi“) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautende Aktien im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (das „Angebot“) zu erwerben.
Die angebotenen 4basebio Aktien sollen durch eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals der 4basebio gemäß § 4 der Satzung (im Wege eines Beschlusses des Vorstands der 4basebio mit Zustimmung ihres Aufsichtsrats) geschaffen werden.
Das Angebot wird voraussichtlich unter mehreren Vollzugsbedingungen stehen.
Die endgültigen Bedingungen des Angebots ergeben sich aus der vollständigen Angebotsunterlage.
Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Angebot werden im Internet unter
https://4basebioag.com/de/investment-case/kromi-uebernahmeangebot/ bereitgestellt.
Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von 4basebio oder Kromi Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Kromi Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.
Die 4basebio Aktien, die als Gegenleistung an die Kromi Aktionäre übertragen werden sollen (die „Angebotsaktien“), wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen eines Staates, Bezirks oder einem anderen Recht der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Angebotsaktien dürfen weder direkt noch indirekt Kromi Aktionären mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (den „US-Aktionären“) oder Bevollmächtigten, Ernannten, Treuhändern, Depotbanken oder anderen Personen, die für Rechnung oder zugunsten von US-Aktionären handeln, angeboten, verkauft oder geliefert werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act oder gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und in Übereinstimmung mit den geltenden staatlichen Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika registriert sind oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht diesen unterliegt. Die Angebotsaktien werden in den Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf die in Rule 802 des Securities Act vorgesehene Befreiung von den Registrierungsanforderungen angeboten. Das Angebot erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden regulatorischen und Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften nach deutschem Recht, einschließlich Rücktrittsrechten, Angebotszeitplan und Abwicklungsprozess, die von jenen abweichen, die in den U.S. Übernahmevorschriften und -gesetzen vorgesehen sind. Inhaber von Kromi Wertpapieren sollten sich darüber im Klaren sein, dass sich die 4basebio das Recht vorbehält, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, außerhalb des Angebots, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Wertpapiere von Kromi zu erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Kromi Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Bei der in diesem Dokument beschriebenen Transaktion handelt es sich um Wertpapiere deutscher Unternehmen. Informationen, die im Zusammenhang mit der Transaktion verbreitet werden, unterliegen den Offenlegungspflichten der Bundesrepublik Deutschland, die sich von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika unterscheiden. Es kann für die Aktionäre schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche aus den U.S.-amerikanischen Wertpapiergesetzen durchzusetzen, da sich Kromi in einer Nicht-US-amerikanischen Jurisdiktion befindet und ihre leitenden Angestellten und Board Mitglieder in Nicht-U.S.-Bundesstaaten ansässig sein können.
Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte ‚werden‘, ‚erwarten‘, ‚glauben‘, ’schätzen‘, ‚beabsichtigen‘, ‚erwägen‘, ‚anstreben‘, ‚davon ausgehen‘ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von 4basebio und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche 4basebio und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von 4basebio oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können.
Heidelberg, 20. Januar 2021
4basebio AG
Vorstand
Art der Bekanntmachung:
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes (§ 10 Abs. 1,29 WpÜG)
Bieter-Gesellschaft:
4basebio AG
Waldhofer Str. 102
69123 Heidelberg
Zielgesellschaft:
KROMI Logistik AG
DE000A0KFUJ5
Angaben zur Veröffentlichung:
Tag der Entscheidung: 20.01.2021
Angebotsunterlage im Internet:
http://4basebioag.com/de/investment-case/kromi-uebernahmeangebot
Höhe des Stimmrechtsanteils:
0,00%
(Ende)
Aussender: 4basebio AG
Adresse: Waldhofer Str. 102, 69123 Heidelberg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Robert Mayer
Tel.: +49 171 3876540
E-Mail: robert.mayer@4basebio.com
Website: investors.4basebio.com
ISIN(s): DE000A0KFUJ5 (Zielgesellschaft), DE000A2YN801 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Tradegate